Donnerstag, 22. Januar 2015

Spende von Helgaaar

Auch dir einen lieben herzlichen Dank für deine Spende. Es ist nicht selbstverständlich, dass Geld gespendet wird, nein es ist sogar außergewöhnlich! Ein hoch auf außergewöhnliche Personen!

21/01/1463 20:58 : helgaaar hat der Stadt Deggendorf 10 Taler gespendet.

Mittwoch, 21. Januar 2015

Spende von Mikiko

Deggendorf bedankt sich vielmals. Danke für deinen Besuch im Wirtshaus und deine Spende an die Stadt. Wir können sie sehr gut brauchen. Alles Gute auf deinem Weg und das du uns Gesund bleibst!!! DANKE

21-01-1463 12:20 : Sie verkaufen 1 Stück Holz für 100.00 Taler Mikiko.

Dienstag, 20. Januar 2015

Förderung der Zuwanderung im Herzogtum von Bayern

Bürgergeld: Zur Förderung der Zuwanderung im Herzogtum von Bayern

Arrow Das Herzogtum gibt bekannt in der Weinstube, auf dem Marktplatz des Reiches und in den Bürgerhallen der bayrischen Städten, dass es bereit ist in den einzelnen Städten ein Programm zur Zuwanderung durchzuführen.
Arrow Dieses Programm bestehend aus zwei Phasen, setzt sich wie folgt zusammen: Jede der sieben Städte soll um 5 aktive Bürger wachsen, die das Leben vorort bereichern und verschönern.
Arrow In der ersten Phase werden die Städte Deggendorf, Landshut, Regensburg und München gefördert.
Arrow Die zweite Phase des Bürgergeldes greift sobald die Hälfte der Anträge für das Bürgergeld in den vier erstgenannten Städten vorliegt. Ab diesem Zeitpunkt wird das Projekt auch in den drei großen Städten Ingolstadt, Passau und Freising umgesetzt.
Arrow Jede Person, die in eine bayrische Stadt zieht und seinen Wohnsitz dort anmeldet, hat Anspruch auf dieses Geld, solang es noch nicht für 5 Bürger vorort bewilligt wurde.
Arrow Die Höhe des Zuwanderungsgeldes beträgt 250 Taler für Ingolstadt, München, Regensburg, Freising und Passau, 500 Taler für Landshut und Deggendorf

Folgende Voraussetzungen sind aber für den Erhalt des Zuwanderungsgeldes notwendig:
1. Der vorherige Heimatort des Zugezogenen lag außerhalb des Herzogtums.
2. Der Zugezogene muss ein ehrbarer Bürger sein und es dürfen weder Anklagen und Gerichtsurteile im Deutschen Königreich gegen ihn vorliegen.
3. Der Zugezogene verpflichtet sich mindestens 12 Monate in der Stadt zu bleiben (Wohnsitz) Reisen im Herzogtum und Besuche von kurzzeitiger Dauer bei Verwandten in anderen Provinzen sind erlaubt. Der Zugezogene sollte allerdings die deutliche Mehrheit seiner Zeit im Herzogtum verbringen.
4. Der Zugezogene ist verpflichtet innerhalb eines halben Jahres mindestens ein Feld auf bayrischem Boden zu erwerben.
5. Der Zugezogene verpflichtet sich bei Reisen in den ersten vier Monaten seinen zuständigen Bürgermeister oder den Rat über die Reise und deren Dauer zu informieren.

Arrow Bei Zuwiderhandlungen verfällt der Anspruch auf nachfolgende Fördergelder.

Auszahlung des Bürgergeldes:
Das Herzogtum von Bayern stellt die Fördergelder in folgender Staffelung dem jeweiligen Zugezogenem bereit:
Nach einem Monat Bürgerschaft in Bayern = 25 bzw. 50 Taler (10%)
Nach zwei Monaten Bürgerschaft in Bayern = 50 bzw. 100 Taler (20%)
Nach drei Monaten Bürgerschaft in Bayern = 75 bzw. 150 Taler (30%)
Nach vier Monaten Bürgerschaft in Bayern = 100 bzw. 200 Taler (40%)

Durchführung der Aktion:
Arrow Der Zugezogene meldet sich bei seinem örtlichen Bürgermeister und bittet um Antrag auf das Fördergeld.
Arrow Der Bürgermeister informiert den Rat im bayrischen Schloss. Hierfür wird ein neuer Thread in Ressort der Wirtschaft eingerichtet.
Arrow Der Rat prüft, ob die Gelder für den Antragsteller bewilligt werden können. (Ressort Justiz)
Arrow Der Rat informiert den Bürgermeister sowie den Antragsteller und überweist die erste Rate (Information durch den Wortführer, Überweisung durch den Kämmerer)
Arrow Die Auszahlung jeder weiteren Rate ist eine Holschuld. Sprich der Zugezogene muss sich bei der Auszahlung stets selber beim Rat melden.
Arrow Die Bürgermeister sind verpflichtet zu überwachen, ob die jeweiligen fünf geförderten Bürger sich an die Regeln halten. Auf Antrag des zuständigen Bürgermeisters kann bei Bedarf die Zahlung weiterer Gelder verweigert werden.
Arrow Die Bürgermeister sind befugt andere Amtsträger ihrer Stadt mit den genannten Aufgaben zu betrauen. Hierzu zählen Bürgervertreter, EBV-Beauftragte und Büttel.

Gegeben zu München, am 12. Januar 1463

Im Namen des Rates des Herzogtum Bayern
Groner von Gutingi Gronaha
Freiherr von Staufen
Wortführer des Herzogtum Bayern

Sonntag, 18. Januar 2015

Die Provinz braucht Eisenerz

Liebe Mitbürger,

geht bitte vermehrt in die Eisenbergwerke! Der Vorrat der Provinz neigt sich dem Ende zu, bzw. ist erschöpft. Es ist wichtig, dass wir Eisenerz gewinnen, um unsere Schmieden am laufen zu halten. Also helft bitte mit!

Samstag, 17. Januar 2015

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Mittwoch, 14. Januar 2015

Der Handel boomt

Immer mehr Aufträge kommen rein und umso mehr wird gehandelt. Wenn man glauben mag, dass nichts passiert, dann braucht man nur auf die Einkäufe und Verkäufe im Rathaus schauen. Leider verlauft nicht jedes Geschäft erfolgreich. Kaum werden fehlende Rohstoffe auf den Markt gestellt, taucht das Selbe nur günstiger auf dem Markt auf. Und so kommt es nicht selten vor, dass das Rathaus auf sein Geld wieder warten muss.

Das Rathaus ruft abermals die Bürger von Deggendorf auf, sich mit dem Bürgermeister zusammen zu setzen und dem Rathaus kontrolliert die Waren zu verkaufen. Jeglicher Verkauf der nicht über das Rathaus abgewickelt wird und ohne absprache mit dem Bürgermeister gemacht wird, schadet Deggendorf und somit euch selbst. Denn so kann es soweit kommen, dass wieder Steuern erhoben werden müssen.

Samstag, 10. Januar 2015

Steuer-FREI

Der Bürgermeister, Arnubil, hat unter Absprache mit dem derzeitigen Vize-Bürgermeister Livinghell lange diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Steuer vorübergehend ausgesetzt wird, bis auf weiteres. Die Finanzen werden noch genauer unter die Lupe genommen.


Fraglich ist nur wie viel dies der Stadt kosten wird, oder ob die Stadt genügend Einnahmen bekommen wird, um nicht ein zu großes Minus zu produzieren. So oder so werden es die beiden Bürgermeister im Auge behalten und Notfalls entsprechende Schritte einleiten. Die Bevölkerung wird weiters gebeten mit zu helfen beim Handeln, beim Spenden und beim besuchen des Wirtshauses.